Hiermit geben wir bekannt, dass per 10.03.2025 das Verkehrszeichen „Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 7,5 t Gesamtgewicht, ausgenommen Fahrzeuge des Straßendienstes und der Müllentsorgung, Transporte für Futtermittel, Milch, Lebendvieh und TKV“ auf folgenden Gemeindestraßen wieder abgenommen wird:
- Gemeindestraße Abzweigung L 704 Sölkpaßstraße Waldbichl (Schöderberg)
- Gemeindestraße Abzweigung Krakaudorf, Schneiderbauer (Schöderberg)
- Gemeindestraße Robitzen (ab Zeiperbrücke)
- Gemeindestraße Wachenberg
- Gemeindestraße Schöderbichl (Einfahrt Möstl bis zum Anwesen Pistrich, vlg. Trattler)
- Gemeindestraße Gaber-Dörfl-Weg
- Gemeindestraße in Richtung Wasserbassin
- Katschgrabenweg (ab Ende Rückhaltebecken bis Augustinerkreuz)
- Zufahrt Schrefl – Feuchtingerweg (ab der Landesstraße 501)
- Zufahrt Mayerhofer, vlg. Scherer (ab Pfarrhof)
Somit sind sämtliche Gemeindestraßen von der Gewichtsbeschränkung aufgehoben.