AUFHEBUNG DER STRASSENSPERREN (7,5 T) AUF GEMEINDESTRASSEN PER 10.03.2025

Veröffentlicht am: 07.03.2025

Hiermit geben wir bekannt, dass per 10.03.2025 das Verkehrszeichen „Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 7,5 t Gesamtgewicht, ausgenommen Fahrzeuge des Straßendienstes und der Müllentsorgung, Transporte für Futtermittel, Milch, Lebendvieh und TKV“ auf folgenden Gemeindestraßen wieder abgenommen wird:

 

  1. Gemeindestraße Abzweigung L 704 Sölkpaßstraße Waldbichl (Schöderberg)
  2. Gemeindestraße Abzweigung Krakaudorf, Schneiderbauer (Schöderberg)
  3. Gemeindestraße Robitzen (ab Zeiperbrücke)
  4. Gemeindestraße Wachenberg
  5. Gemeindestraße Schöderbichl (Einfahrt Möstl bis zum Anwesen Pistrich, vlg. Trattler)
  6. Gemeindestraße Gaber-Dörfl-Weg
  7. Gemeindestraße in Richtung Wasserbassin
  8. Katschgrabenweg (ab Ende Rückhaltebecken bis Augustinerkreuz)
  9. Zufahrt Schrefl – Feuchtingerweg (ab der Landesstraße 501)
  10.  Zufahrt Mayerhofer, vlg. Scherer (ab Pfarrhof)

 

Somit sind sämtliche Gemeindestraßen von der Gewichtsbeschränkung aufgehoben