
Öffentliche Kundmachung – Abflussuntersuchung und Gefahrenzonenplan
GZ.: 031-7/2017
Betrifft: Abflussuntersuchung und Gefahrenzonenplan
Schöderbach und Siechenbach – Gemeinde Schöder;
öffentliche Auflage
K U N D M A C H U N G
Der von der Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit übermittelte Entwurf des Gefahrenzonenplanes Schöderbach und Siechenbach im Gemeindegebiet Schöder wird gemäß Wasserrechtsgesetz § 42a Abs. 3 durch vier Wochen
vom 02.10.2017 bis einschließlich 02.11.2017
im Gemeindeamt Schöder zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden aufgelegt.
Gemäß Wasserrechtsgesetz § 42a Abs. 3 ist jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf des Gefahrenzonenplanes schriftlich Stellung zu nehmen.
Der Bürgermeister:
Rudolf Mürzl eh.