
Maßnahmen zur Verringerung der Waldbrandgefahr
In der Anlage wird die Verordnung der BH Murau vom 30.03.2021 betreffend das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr zur Information übermittelt > Waldbrandverordnung für die Zeit vom 30.03.2021 bis 31.05.2021