HANDWERKERBONUS - FÖRDERUNG FÜR DURCHGEFÜHRTE ARBEITSLEISTUNGEN

Veröffentlicht am: 14.08.2024

Seit 15. Juli 2024 kann der Handwerkerbonus ONLINE beantragt werden. Es kann die Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen (Kosten netto / ohne Steuern) rund um Ihren privaten Wohn- und Lebensbereich auf der Website www.handwerkerbonus.gv.at beantragt werden. Pro Kalenderjahr und Person kann ein Antrag eingebracht werden. Die Handwerksleistung muss ab dem 01.03.2024 erbracht worden sein. Die Förderung für 2024 beträgt max. € 2.000,--, für 2025 max. € 1.500,-- pro Person sowie Wohneinheit. Der Handwerkerbonus gilt bis längstens 31.12.2025. 

Weitere Inforamtionen über die förderfähigen Handwerksleistungen und die Online-Beantragung finden Sie im PDF-Dokument.

Sollten Sie dennoch Hilfe bei der Beantragung benötigen, steht Ihnen das Gemeindeamt gerne zur Verfügung. Bitte nehmen Sie dann folgende Dokumente mit: Rechnung, Zahlungsnachweis und Ihren IBAN sowie einen amtlichen Lichtbildausweis. 


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