Bis 28. Februar 2025 haben Sie wieder die Möglichkeit, den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark zu beantragen. Der Zuschuss wird in Form einer Einmalzahlung gewährt und beträgt € 340,-- für alle Heizungsanlagen.
Formulare sind am Gemeindeamt erhältlich. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
* Einkommensnachweis aller im Haushalt lebenden Personen
* Nachweis über Bezug der Familienbeihilfe
* Nachweis über erhaltene Unterhaltszahlungen
* Kontonummer
Anspruchsberechtigt sind Personen, die mindestens seit 01.09.2024 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben und keinen Anspruch auf Wohnungsunterstützung haben.
Das Haushaltseinkommen darf die nachfolgenden Grenzen NICHT übersteigen (Achtung: Bei 14 Gehältern auf Netto-Jahreseinkommen umrechnen und durch 12 dividieren!):
für Ein-Personen-Haushalte: € 1.572,00
für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.358,00
für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind: € 472,00
NEU: Eine Antragstellung ist auch über ein Online-Formular durch die Bürger*innen möglich. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie im PDF-Dokument.
PDF-Dokument